Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales und Wohnen Telefon: 0228 – 77 48 25 E-Mail: sozialamtbonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Der zuständige Fachbereich des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung im Rahmen der Wohnungssicherung. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Die Datenverarbeitung zur Wohnungssicherung erfolgt auf Grundlage der §§ 22 Abs. 8 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Die Datenverarbeitung durch das Amt für Soziales und Wohnen stützt sich datenschutzrechtlich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. |
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Anschrift) | Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung. b) Daten zur Leistungsgewährung, z. B.: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). c) Gesundheitsdaten: Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den ärztlichen Dienst des Rententrägers. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) |
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Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB XII besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren nach Beendigung des Falles; für Fälle nach dem SGB II beträgt diese Frist 7 Jahre und in allen anderen Fällen von bis zu 10 Jahren, je nach Fallkonstellation. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Ist eine Forderung des Amtes für Soziales und Wohnen (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch. |
Herkunft der Daten (möglichst genaue Quelle) | Das Amt für Soziales und Wohnen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |