Überblick
Die Vollstreckungsbehörde ist für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen zuständig. Sie vollstreckt städtische Forderungen, Forderungen im Wege der Amtshilfe und Forderungen von Gläubigern, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, aber keine eigene Vollstreckungsbehörde sind (zum Beispiel Handwerkskammern, WDR Köln, Schornsteinfeger und so weiter).
Die Vollstreckung erfolgt vor Ort durch Vollziehungsbeamte oder durch den Innendienst. Der Innendienst veranlasst Kontenpfändungen, Vermögensauskünfte, Zwangsversteigerungen, Insolvenzanmeldungen.