Überblick
Die Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen erfolgt grundsätzlich dezentral im Stadtgebiet in Übergangswohnheimen und Übergangswohnungen, die von der Stadt Bonn zur Verfügung gestellt werden. Ob eine Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eigenständige Wohnung erfolgen kann, hängt grundsätzlich von besonderen Bedarfen und davon ab, wo freie Kapazitäten vorhanden sind.
Das Belegungsmanagement ist Ansprechpartner für die Unterbringung von neu zugewiesenen Flüchtlingen, koordiniert Umzüge von bereits untergebrachten Flüchtlingen und Auszüge von Flüchtlingen, die eigenen Wohnraum gefunden haben.