Überblick
Haben Sie allgemeine Fragen zum Schornsteinfegerwesen? Möchten Sie wissen, welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Ihr Wohnhaus in Bonn zuständig ist? Diese und andere Auskünfte (z. B. auch Auskünfte über urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretungsregelungen der Kehrbezirksinhaber) erhalten Sie bei der unten genannten Kontaktperson.
Seit der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes im Jahr 2013 unterliegt das Schornsteinfegerhandwerk dem freien Wettbewerb. Das bedeutet, dass Sie für sogenannte "freie Tätigkeiten" nicht mehr zwingend den zuständigen Bezirksschornsteinfeger beauftragen müssen. Zu freien Tätigkeiten gehören beispielsweise das Messen, Reinigen und Überprüfen von Schornsteinen. Hier haben Sie die Möglichkeit, auch andere Schornsteinfegerbetriebe oder Dienstleistungsanbieter mit entsprechender Qualifikation für bestimmte Aufgaben zu beauftragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für diese Arbeiten entsprechende Nachweise an die Kehrbezirksinhaberin oder den Kehrbezirksinhaber übermittelt werden müssen. Für hoheitliche Tätigkeiten wie die Feuerstättenschau, die Ausstellung oder Änderung des Feuerstättenbescheids, das Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen sind weiterhin die Bezirksschornsteinfeger als Beliehene zuständig.
Mit der Online-Suche im Stadtplan der Bundesstadt Bonn können Sie Ihren Kehrbezirksinhaber oder die Kehrbezirksinhaberin für Ihr Wohnhaus selbstständig ermitteln. Den Link zur Zuständigkeitssuche finden Sie unter dem Reiter "Formulare und Links".