Überblick
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden im ersten Halbjahr 2023 Jahr die Haupt- und Hilfsschöffen für das Amts- und Landgericht Bonn gewählt. Gesucht werden für die Bundesstadt Bonn ca. 400 Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Bonn als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Bonner Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen. Alle Bewerber*innen erhalten eine Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das von juristischen Laien bekleidet wird. Personen, die bereits als Schöffe tätig waren bzw. sind, können für eine weitere Amtszeit als Schöffe gewählt werden.
Bewerben können sich alle Bonner Bürger*innen, die am 1. Januar 2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und mit Hauptwohnsitz in Bonn gemeldet sind.