Überblick
Die Städte und Gemeinden haben das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (sogenannte Satzungshoheit).
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat auf dieser Grundlage verschiedene Regelungen und Bestimmungen beschlossen, die in einer Ortsrechtssammlung zusammengefasst worden sind.