Überblick
Grundlage der Arbeit der Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Bonn ist neben dem SGB VIII das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) vom 20. November 1989, welche am 05.04.1992 in Deutschland (allerdings nicht uneingeschränkt) in Kraft trat.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte vertritt das Amt für Kinder, Jugend und Familie innerhalb wie außerhalb der Verwaltung in Belangen, die übergreifende Partizipation und Kinderrechte betreffen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kommunikation mit gesellschaftlichen Gruppen zur Kinder- und Jugendpolitik, mit dem Ziel die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien zu verbessern und deren Interessen in allen Verwaltungsbereichen zu stärken.