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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Heimischer Artenschutz

Überblick

Durch artenschutzrechtliche Bestimmungen sind die meisten heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume und Zufluchtsstätten geschützt. Besonders geschützte Tiere dürfen nicht gefangen und nicht getötet werden, ihre Nester, Eier oder Wohnstätten nicht zerstört beziehungsweise gestört werden. Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen führen, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Dies gilt u.a.:

  • für die Entfernung eines Nestes besonders geschützter Arten (Hornissen, Hummeln, Solitärbienen)
  • Rodung von Gehölzen und Gebüschen innerhalb der gesetzlichen Schonzeit vom 1. März bis 30. September