Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Gebühren für die Unterbringung in städtischen Unterkünften

Überblick

Für die Unterbringung in einer städtischen Unterkunft werden Benutzungsgebühren erhoben. Erhalten Sie finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB II (Jobcenter), so werden die Gebühren als Kosten der Unterkunft anerkannt. Sollte die untergebrachte Person über eigenes Einkommen verfügen und keine zusätzlichen Leistungen erhalten, so muss die Benutzungsgebühr eigenständig gezahlt werden.

Fragen rund um die Themen Mahnungen und Nutzungsgebühren für die Unterkünfte beantworten unsere Mitarbeitenden gerne.