Überblick
Das erste Futtermittelgesetz von 1926 sollte Landwirte vor Übervorteilung schützen. Heute umfasst es die Ernährung aller Tiere, die vom Menschen gefüttert werden, wobei an Futtermittel für Nutztiere als Lebensmittelproduzenten, insbesondere seit der BSE-Krise, besondere Anforderungen gestellt werden. Daher sind sowohl die Futtermittelhersteller als auch die Landwirte einer regelmäßigen Kontrolle unterworfen.
Die Futtermittelüberwachung bei den Herstellern wird im Land Nordrhein-Westfalen hauptsächlich vom Landesamt für Ernährung und Jagd durchgeführt. Die in den Kommunen tätigen Veterinäre überwachen Futtermittel bei den Landwirten und speziell solche Futtermittel, die im Tierkörperbeseitigungsrecht genannt werden. Hierunter fallen Speiseabfälle und Tierkörperteile, welche nicht an lebensmittelliefernde Tiere verfüttert werden dürfen.