Überblick
Das Aufsteigenlassen von Fluglaternen ist verboten.
Das Landesministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hat mit Datum vom 13.07.2009 eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen erlassen. Demnach ist das Aufsteigenlassen von Fluglaternen im Land NRW verboten.