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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Entwässerungstechnische Erschließung

Überblick

Die Entwässerungssatzung der Bundestadt Bonn schreibt grundsätzlich den separaten und direkten Anschluss eines jeden Grundstückes an die öffentliche Kanalisation vor. Um die abwassertechnische Erschließung sicherzustellen, also die satzungskonforme Entwässerung privater Grundstücke zu ermöglichen, müssen mitunter öffentliche Abwasseranlagen erstmalig hergestellt oder umgebaut werden. In der Regel handelt es sich bei den betroffenen Bauvorhaben um Bebauungspläne und bei den Vorhabenträgern um Investoren.

Bei Planungen öffentlicher Entwässerungsanlagen sind rechtliche Vorgaben, technische Regelwerke, städtische Standards für Bauweisen und Bauteile sowie Anforderungen zur Unterhaltung der Anlagen einzuhalten. 

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