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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Brandschutztechnische Beratung in den Stadtbezirken Beuel und Bad Godesberg

Überblick

Der vorbeugende Brandschutz hat die Aufgabe, nach Maßgabe der baurechtlichen Vorschriften (BauO NRW, Sonderbauvorschriften) die Belange des Brandschutzes gegenüber den Bauaufsichtsbehörden oder - falls kein Baugenehmigungsverfahren stattfindet - gegenüber den staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des baulichen Brandschutzes wahrzunehmen.

Dabei ist ihr Augenmerk nicht nur auf Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes zu richten, sondern insbesondere darauf zu achten, dass im Brandfall die Feuerwehr als abwehrender Brandschutz in die Lage versetzt wird, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen sowie wirksame Löscharbeiten durchzuführen.