Überblick
Zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner hat die Stadt nach § 117 GO NW einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Dieser Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.