Überblick
Derzeit kommt es aufgrund personeller Unterbesetzung und hoher Nachfrage zu einer überlangen Bearbeitungsdauer. Dies bitten wir zu entschuldigen. Wir sind bemüht, Rückstände aufzuarbeiten und Ihnen schnellstmöglich die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch eine Telefonbedienung derzeit nur eingeschränkt möglich ist. Da die archivierten Bauakten noch nicht digital zur Verfügung stehen, müssen die Bauakten durch die Mitarbeitenden aus dem Kellerarchiv besorgt werden, so dass eine Telefonbedienung in dieser Zeit nicht möglich ist. Danke für Ihr Verständnis!
Laufende Antragsverfahren
Die am Verfahren Beteiligten können Einsicht in laufende Bauantragsunterlagen nehmen. Das sind in der Regel die Bauherrin oder der Bauherr und ihr oder sein Vertreter sowie Angrenzende.
Bei Einsicht von laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse des Bauordnungsamts (siehe Kontakt).
Abgeschlossene Bauvorhaben
Bei abgeschlossenen Bauvorhaben kann die Eigentümerin oder der Eigentümer oder eine von ihr oder ihm bevollmächtigte Person die Archivakten einsehen. Dritten kann eine Einsichtnahme in der Regel nur im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW IFG NRW oder dem Umweltinformationsgesetz NRW - UIG NRW gewährt werden, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe entgegenstehen. Ein entsprechender Antrag ist an das Amt für Recht und Versicherungen der Bundesstadt Bonn zu richten und wird dort geprüft und beschieden.
Im Archiv des Bauordnungsamtes befinden sich die Bauakten der abgeschlossenen Bauverfahren von nahezu allen baurechtlich genehmigten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Bonner Stadtgebiet. Eine Gewähr für die Vollständigkeit dieses Archivs kann aber nicht gegeben werden, da beispielsweise infolge von Gebietsreformen Akten abhanden gekommen sein können.