Überblick
Als staatliche Anerkennung für die Rettung bzw. versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr verleiht der Ministerpräsident die Rettungsmedaille des Landes NRW oder spricht eine öffentliche Belobigung aus. Die Rettungsmedaille erhalten Personen, die bei der Rettungstat ihr eigenes Leben eingesetzt haben. Bei einer Rettungstat ohne Einsatz des eigenen Lebens wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Die Rettung muss in NRW stattgefunden haben oder die rettende Person bzw. die gerettete Person in NRW wohnen. Die Ermittlungen über Rettungstaten sind von Amts wegen von dem Kreis oder der kreisfreien Stadt durchzuführen, in dessen oder deren Gebiet die Rettung erfolgt ist oder die rettende Person oder die gerettete Person den Wohnsitz hat.