Überblick
Für die Bearbeitung von Anträgen zur Anerkennung einer ausländischen Ausbildung ist zuständig:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung
Domplatz 1-3 48143 Münster, Freiherr-vom-Stein-Haus