Überblick
Der Bereich Wohnraumförderung ist bei der Bundesstadt Bonn im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt.
Neben Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden auch Mietwohnungsobjekte und bauliche Maßnahmen im Bestand unter bestimmten Voraussetzungen aus Landesmitteln gefördert.
Bestandsmaßnahmen
Für bauliche Maßnahmen im Wohnungsbestand sowohl im Miet- als auch im Eigentumsbereich stellt das Land NRW Darlehen zur Verfügung.
Eigentumsmaßnahmen
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen für den Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden.
Mietwohnungsbau
Für Investoren im Bereich des Mietwohnungsbaus hält das Land NRW Finanzierungshilfen in Form von Darlehen bereit.
Weitere Informationen hierzu gibt es beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) oder bei der NRW.BANK. Die entsprechenden Links finden Sie unter Formulare und Links.