Überblick
Soll ein kleiner Teil eines Grundstückes verkauft werden, kann ein Unschädlichkeitszeugnis erforderlich sein. Dieses bescheinigt, dass die Abtrennung des Grundstücksteils im Grundbuch für den verbleibenden Teil "unschädlich" ist, weil zum Beispiel eine eingetragene Belastung auch durch das restliche Stück ausreichend abgesichert ist.