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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Straßenbeleuchtung - Verkehrssicherungspflicht

Überblick

Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet Anfragen für die Ausleuchtung von Straßen gemäß den DIN-Vorschriften. Hierfür stehen Ihnen die unten genannten Mitarbeitenden zur Verfügung.

Wenn Sie einen Ausfall oder Störung an den Straßenbeleuchtungsanlagen melden möchten, können Sie sich direkt unter "Formulare und Links" an den Störungsmelder wenden. Die Leitwarte ist 24 Stunden besetzt. Bei der Verwendung des online- Dienstes erhalten Sie eine Rückmeldung zur Bearbeitung.

In Notfällen (z.B. umsturzgefährdete Laterne o.Ä.) wenden Sie sich bitte telefonisch  an die Netzleitwarte der Stadtwerke Bonn (siehe unter Kontakte).