Überblick
Schwarzarbeit richtet erhebliche volkswirtschaftliche Schäden an. Jährlich gehen dem Staat dadurch Einnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe verloren.
Schwarzarbeit hat viele Gesichter:
So leistet beispielsweise Schwarzarbeit, wer
- Leistungen erbringt und dabei keine Steuern oder Sozialabgaben abführt,
- Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bekommt und seine Arbeitstätigkeit der entsprechend zuständigen Behörde verschweigt,
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder Selbständiger seine Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten gegenüber der Sozialversicherung nicht erfüllt,
- den Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht bei der Gewerbemeldestelle der Stadt angezeigt hat oder eine eventuell erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat,
- in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig arbeitet, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Schwarz arbeiten kann dabei nicht nur derjenige, der die Tätigkeit ausführt, auch der jeweilige Auftraggeber leistet Schwarzarbeit.
Ausgenommen sind dabei nur die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichteten Leistungen
- von Angehörigen oder Lebenspartnern,
- aus Gefälligkeit,
- im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
- im Wege der Selbsthilfe.