Überblick
Wer.....
- das Geschäft einer Pfandleiherin oder eines Pfandleihers, sowie einer Pfandvermittlerin oder eines Pfandvermittlers betreiben will
- gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen oder
- fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will,
bedarf der gebührenpflichtigen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für die Genehmigung sind bestimmte Auf- und Unterlagen erforderlich.
Das Erlaubnisverfahren wird immer von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durchgeführt, in deren Bereich Sie sich selbständig machen möchten, wo also der Betriebssitz liegen soll oder liegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitten an den unten aufgeführten Kontakt.