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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kriegsfolgenhilfen

Überblick

Menschen, denen Nachteile aus den Folgen des Zweiten Weltkriegs entstanden sind, stehen verschiedene Leistungen zu:

  • Zweitschriften von Vertriebenen- und Flüchtlingsausweisen und Spätaussiedlerbescheinigungen,
  • einmalige Leistungen (Kapitalentschädigungen) nach § 17 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
  • Bescheinigung nach §10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) auf Anforderung einer Behörde,
  • Feststellung des Häftlingshilfestatus auf Anfoderung einer Behörde,
  • Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

Anspruchsberechtigte:

  • Vertriebene
  • Flüchtlinge
  • Spätaussiedler, die bis zum 31.12.2004 im Bundesgebiet Aufnahme gefunden haben
  • ehemalige politische Häftlinge