Überblick
Menschen, denen Nachteile aus den Folgen des Zweiten Weltkriegs entstanden sind, stehen verschiedene Leistungen zu:
- Zweitschriften von Vertriebenen- und Flüchtlingsausweisen und Spätaussiedlerbescheinigungen,
- einmalige Leistungen (Kapitalentschädigungen) nach § 17 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
- Bescheinigung nach §10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) auf Anforderung einer Behörde,
- Feststellung des Häftlingshilfestatus auf Anfoderung einer Behörde,
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Anspruchsberechtigte:
- Vertriebene
- Flüchtlinge
- Spätaussiedler, die bis zum 31.12.2004 im Bundesgebiet Aufnahme gefunden haben
- ehemalige politische Häftlinge