Überblick
Zur flexiblen Nutzung von bis zu zwei Fahrzeugen wurde das Wechselkennzeichen eingeführt.
Folgende Voraussetzungen müssen neben den üblichen Zulassungsunterlagen für die Zuteilung erfüllt sein:
- Selber Fahrzeughalter und gleiche Fahrzeugklasse
- Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und Abmessung
Das Wechselkennzeichen gilt nicht für Saisonkennnzeichen, rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.