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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Umkennzeichnung auf Wunsch

Überblick

Unabhängig von den Anlässen, wo eine Umkennzeichnung erforderlich ist, kann Ihr Bonner Fahrzeug auf Wunsch umgekennzeichnet werden.

Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?