Überblick
Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeber (Banken, Leasinggesellschaften usw.) auf Anforderung des Halters oder der Halterin den Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Kfz-Zulassungsstelle.
Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten wird empfohlen, vor dem Besuch zu erfragen, ob der Brief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetroffen ist.