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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Überblick

Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind auch mit ungestempelten (= entsiegelten oder noch nicht gesiegelten) Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:

  • zur Abstempelung der Kennzeichen
  • zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels (nach Außerbetriebsetzung)
  • zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung
  • zur Abstempelung der Kennzeichen und zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.

Die Fahrten dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden. Die Fahrten nach Außerbetriebsetzung dürfen bundesweit am selben Tag bis 24:00 Uhr ausgeführt werden.

Für ein Fahrzeug mit Bonner Kennzeichen kommen also neben dem Stadtgebiet Bonn selbst nur die Zulassungsbezirke, Rhein-Sieg-Kreis (SU) und der Kreis Ahrweiler (AW) in Frage. Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen und müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein.

Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum - dazu zählen auch Fahrten zur Werkstatt, um dort eine Reparatur durchführen zu lassen -, wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein "Rotes Kennzeichen" des Fahrzeughändlers oder der Werkstatt benötigt. Dies gilt auch für Probefahrten, zum Beispiel bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.

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