Überblick
Sowohl beim Verlust als auch beim Diebstahl eines oder beider Kennzeichen ist aufgrund der Gefahr des Missbrauchs eine Umkennzeichung durchzuführen.
Zusätzlich ist beim Diebstahl noch Anzeige bei der Polizei zu erstatten und hier vorzulegen.
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.