Überblick
Wer mit einem Fahrzeug (PKW, LKW inklusive Anhänger mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Güter für andere transportieren will, benötigt eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr.
Eine Erlaubnis wird von der Behörde erteilt, in der das Unternehmen seine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung hat und die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- persönliche Zuverlässigkeit der gewerbebetreibenden Person und der für die Führung des Geschäftes bestellten Personen,
- fachliche Eignung der gewerbetreibenden Person oder der für die Führung des Geschäftes bestellten Personen und
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes.
Wer zusätzlich Güter in Mitgliedstaaten der Europäischen Union transportieren möchte, benötigt hierfür eine EG-Gemeinschaftslizenz mit beglaubigter Abschrift. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie die oben genannten.