Überblick
Die Bachrenaturierung hat zum Ziel, den Gewässerzustand zu erreichen, der sich ohne Einwirken des Menschen auf natürliche Weise eingestellt hätte. Dieser Zustand ist in so genannten Leitbildern dokumentiert.
Die Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist in einem dicht besiedelten Raum sinnvoll.