Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Fundbüro

Überblick

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben beziehungsweise übersenden. Eine Liste der innerhalb einer Woche angezeigten Fundsachen – auch Fundsachen aus Bussen und Bahnen der Stadtwerke Bonn - wird an den Aushangtafeln im Foyer des Stadthauses und in den Bezirksverwaltungsstellen für die Dauer von sechs Wochen ausgehängt. Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.

Gefundene Tiere werden dem Albert-Schweitzer-Tierheim zur Versorgung anvertraut. Den Link zur Webseite finden sie unter "Formulare und Links".

Nach § 973 Abs. 1 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

Nach § 976 Abs. 2 BGB geht das Eigentum auf die Gemeinde des Fundorts - und somit auf die Stadt Bonn - über, wenn der Finder nicht vor dem Ablauf einer ihm von der zuständigen Behörde bestimmten Frist die Herausgabe verlangt. Diese Frist ist bei der Stadt Bonn mit einen Monat festgelegt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist sollte somit der Finder seinen Eigentumsanspruch an der Fundsache innerhalb eines Monates unaufgefordert geltend machen, ansonsten geht das Eigentum an der Fundsache auf die Stadt Bonn über und das Fundbüro kann über den Fund verfügen.

Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden beziehungsweise darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Die Termine werden flexibel nach Fundsachenmenge festgelegt, von daher kann es sein, dass Sie nicht immer einen Termin im Veranstaltungskalender vorfinden.

Fundsachen können auch in den Bezirksverwaltungsstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg abgegeben werden.

Die Abholung von Fundsachen ist nur im Fundbüro Bonn möglich.