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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Überblick

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie.

Voraussetzungen:

  • Zur Zeit der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sein, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
  • Das Patenkind muss Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116, Abs. 1 des Grundgesetzes sein.
  • Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.