Überblick
Für die gewerbsmäßige Bewachung des Lebens oder Eigentums fremder Personen (Bewachungsgewerbe) ist eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung notwendig.
Benötigte Dokumente
- Antragsvordruck (komplett ausgefüllt und unterschrieben)
Der Antragsvordruck ist nur persönlich erhältlich. - Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung sowie bei der Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaates auch eine Kopie eines berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel
- Kopie des Gesellschaftsvertrages (gilt nur für juristische Personen)
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde zur Ausübung von Bewachungstätigkeiten(z.B. Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder anerkennungsfähige andere Nachweise)
- Der Sachkundenachweis ist im Original oder als von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer beglaubigte Kopie vorzulegen!
- Bei Einzelunternehmen und eingetragenen Kaufleuten (e.K.) ist der Nachweis für die Gewerbetreibenden als natürliche Person zu erbringen.
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG etc.) werden die Sachkundenachweise von allen
Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführenden) benötigt, soweit diese mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind. Ist keiner der Vertretungsberechtigten mit Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss mindestens eine Betriebsleitende einen entsprechenden Nachweis besitzen.
- Bei Personengesellschaften benötigt jede geschäftsführungsbefugte Beteiligte einen entsprechenden Sachkundenachweis. - Aktueller Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 14 der Bewachungsverordnung
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR) ist der Versicherungsnachweis für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG, AG etc.) nur für die Gesellschaft selbst erforderlich.
Bei Personenhandelsgesellschaften (z.B. KG, oHG) wird der Versicherungsnachweis sowohl für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter als auch für die Gesellschaft selbst benötigt.
Mindesthöhe der Versicherungssumme je Schadensereignis:
Personenschäden 1.000.000 EUR
Sachschäden 250.000 EUR
Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 EUR
reine Vermögensschäden 12.500 EUR
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde/ Stadt
- vom Antragstellenden beim jeweils zuständigen Steueramt der Gemeinde-/ Stadtverwaltung zu beantragen
- Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl über alle Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführende) als auch über die Gesellschaft als solche erforderlich. - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- vom Antragstellenden beim jeweils zuständigen Finanzamtes zu beantragen
- Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl über alle Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführerende) als auch über die Gesellschaft als solche erforderlich. - Auskunft des Insolvenzgerichts
- vom Antragstellenden beim jeweils für den Wohnort zuständigen Amtsgericht zu beantragen
- Bei juristischen Personen ist die Auskunft sowohl über alle Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführende) als auch über die Gesellschaft als solche erforderlich. - Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Nach Anmeldung des Antragstellenden und PIN-Anforderung auf „www.vollstreckungsportal.de“ im Internet abrufbar. Bitte Ausdruck des Suchergebnisses mit Datumsangabe mitbringen!
- Bei juristischen Personen ist die Auskunft sowohl über alle Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführenden) als auch über die Gesellschaft als solche erforderlich. - Auszug aus dem Handelsregister des Amtsgerichtes
[bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG, Ltd. etc.) und Personenhandelsgesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG, oHG etc.)]
- Bei einer GmbH & Co. KG zum Beispiel sind entsprechende Auszüge für die GmbH und die KG einzureichen. In einem solchen Fall wird die Gewerbeerlaubnis der Komplementärin (GmbH) erteilt.
Wegen der komplexen Materie im Bewachungsrecht wird vor Antragstellung eine persönliche Vorsprache beim Mitarbeitenden dringend empfohlen. Dabei können gegebenenfalls auch der ausgefüllte Antrag und die Originale der einzureichenden Unterlagen abgegeben werden.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt
- 2.860 Euro (3.190 Euro)* für die Erlaubnis zur Bewachung fremden Eigentums,
- 3.360 Euro (3.690 Euro)* für die Erlaubnis zur Bewachung von Personen und
- 4.360 Euro (4.690 Euro)* für die Erlaubnis zur Bewachung fremden Eigentums und von Personen.
()* mit besonderem/ erhöhtem Verwaltungsaufwand (z. B. durch Anforderung/ Prüfung von Strafakten)
Hinweise
Mit Antragsstellung erklärt sich der Gewerbetreibende damit einverstanden, dass die Gewerbebehörde darüber hinaus zur Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Antragstellenden bzw. der vertretungsberechtigten Person der Gesellschaft folgende weitere Unterlagen und Auskünfte anfordert:
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz
- Stellungnahme der jeweils zuständigen Polizeibehörde oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamtes
- Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz/ Veranlassung der Abfrage des Nachrichtendienstlichen Informationssystem
- Auskünfte und Stellungnahme z.B. der Straffverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Ausländerzentralregister, Vermögensauskunft des Vollstreckungsgerichts etc.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie persönlich beim zuständigen Mitarbeitenden.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Herr Pax | 0228 772540 | 33-13bonnde |
Frau Schüller | 0228 773597 | 33-13bonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen
Bewachungsgewerbe
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
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