Überblick
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein rein internes Anliegen für die Mitarbeitenden sowie Versorgungsempfänger*innen der Bundesstadt Bonn handelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitarbeitende der Bundesstadt Bonn eine "Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen" erhalten.
Ob und in welcher Höhe und für welche Aufwendungen Sie einen Beihilfeanspruch haben, hängt unter anderem von Ihrem Beschäftigungsverhältnis und Ihren Familienverhältnissen ab.
Wegen der Komplexität der rechtlichen Bestimmungen zur Beihilfe empfehlen wir Ihnen dringend, sich in allen Fragen rund um das Thema Beihilfe frühzeitig an die Beihilfestelle zu wenden. Ihre dortigen Ansprechpersonen helfen Ihnen gerne weiter.
Informationen rund um Beihilfeangelegenheiten finden Sie unter anderem auch auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln und der Bezirksregierung Detmold (unter "Formulare und Links").
Bearbeitungsstand
Zurzeit werden die Anträge mit Eingangsdatum vom 4. Dezember 2024 bearbeitet.
Bearbeitungsstand zum Jahreswechsel und während der Sommerferien
In der Zeit von Mitte Dezember bis Ende Januar sowie in der Woche vor und nach Beginn der Sommerferien werden überdurchschnittlich viele Anträge gestellt. Dadurch verzögert sich leider die Bearbeitung. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung.
Änderung der Beihilfenverordnung ab 2022
Mit Wirkung vom 24. Dezember 2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden.
Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, gilt sie für Aufwendungen, die nach dem 23. Dezember 2021 entstehen und umfasst insbesondere folgende Änderungen: