Beschreibung
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist gem. § 17 KomHvO NRW Bestandteil des kommunalen Rechnungswesens und dient der Unterstützung der Verwaltungssteuerung. Sie ist Mittel für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung.
Das interne Rechnungswesen bildet die Grundlage für
- die Erstellung des produkt(gruppen)orientierten NKF-Haushaltes
- die Ermittlung von Aufwand und Ertrag der Produkte
- Gebühren- und Entgeltkalkulationen
- die Herstellung der Kosten- und Leistungstransparenz der Verwaltung
Es ist die Informationsbasis eines zentralen und dezentralen Berichtswesens.
Zum Nachweis des vollständigen und verursachungsgerechten Ressourcenverbrauches werden in den Teilplänen und Teilergebnissen verwaltungsinterne Leistungsbeziehungen erfasst.
Organisationsstruktur
- Dezernat II - Dezernat für Finanzen, Recht und Gesundheit
- Stadtkämmerei
- Haushalt, Internes Rechnungswesen
- Haushalt
- Internes Rechnungswesen, SAP-CO
- Haushalt, Internes Rechnungswesen
- Stadtkämmerei