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Bundesstadt Bonn

Strukturwandel und Zunkunftsperspektiven

Erfolgreicher Strukturwandel

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 1991 den Beschluss gefasst, den Parlamentssitz und Teile der Bundesregierung nach Berlin zu verlagern. Um den in der Region Bonn dadurch ausgelösten strukturellen Wandel zu steuern, wurde das sogenannte „Fünf-Säulen-Modell“ entwickelt:

  • Säule 1 „Bonn als Bundesstadt“
  • Säule 2 „Zentrum für internationale Zusammenarbeit“
  • Säule 3 „Region der Wissenschaft und Forschung“
  • Säule 4 „Region zukunftsorientierter Wirtschaftsstruktur“
  • Säule 5 „Modell einer umweltgerechten Städtelandschaft und Kulturregion“ 

Im Berlin/Bonn-Gesetz wurde dieser strategische Ansatz im Jahr 1994 festgeschrieben und ein Förderprogramm in der Region umgesetzt. Insgesamt wurden zwischen 1994 und 2004 finanzielle Mittel in Höhe von etwa 1,437 Mrd. Euro in 90 Ausgleichsprojekte und weitere 210 Einzelmaßnahmen verausgabt. Dabei ist der überwiegende Teil in den Bereich „Wissenschaft und Forschung“ investiert worden. Die Projekte und Maßnahmen haben insgesamt zu einem erfolgreichen Strukturwandel geführt. Bonn ist mit zwei DAX-Konzernen wirtschaftlich breiter aufgestellt, die Investitionen in Wissenschaft und Forschung haben zu umfassenden Innovationspotenzialen mit einer hochqualifizierten Beschäftigtenstruktur geführt, die Neuansiedlungen von UNO-Einrichtungen weisen Bonn weiterhin eine wichtige internationale Rolle im Bereich der Nachhaltigkeit zu und letztlich ist Bonn das zweite politische Zentrum in Deutschland geblieben.

Zweites politisches Zentrum

Die dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn ist im Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 festgeschrieben worden. Demnach ist der Erhalt und die Förderung politischer Funktionen in der Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen umzusetzen:

  • Bildung und Wissenschaft, Kultur, Forschung und Technologie, Telekommunikation,
  • Umwelt und Gesundheit,
  • Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
  • Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen sowie
  • Verteidigung

Zudem wurde bestimmt, dass sich Bundesministerien in Berlin und Bonn befinden, wobei Bundesministerien in Bonn einen (zweiten) Dienstsitz in Berlin und Bundesministerien in Berlin einen (zweiten) Dienstsitz in Bonn erhalten. Heute haben sechs Bundesministerien ihren ersten Dienstsitz in Bonn, die mit den seinerzeit festgelegten Politikbereichen übereinstimmen. Insbesondere diese Ministerien besitzen enge räumliche Verflechtungen zu den in Bonn vorhandenen oder neu angesiedelten Einrichtungen. Im Berlin/Bonn-Gesetz wurde auch festgelegt, dass insgesamt der größere Teil der ministeriellen Arbeitsplätze in der Stadt Bonn zu erhalten ist. Allerdings ist bereits seit dem Jahr 2008 die Mehrzahl der Arbeitsplätze in Berlin registriert worden. Dabei hat sich das Verhältnis der Aufteilung auf die Regierungsstandorte Berlin und Bonn im Zeitverlauf zuungunsten der Bundesstadt Bonn entwickelt. Im Teilungskostenbericht 2023 der Bundesregierung wird das Verhältnis der ministeriellen Arbeitsplätze mit rund 73 Prozent (Berlin, circa 18.700 Stellen) zu 27 Prozent (Bonn, circa 7.000) angegeben.

Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz

Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 darauf verständigt mit der Region Bonn eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz zu schließen. Im Vertrag heißt es dazu: „Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz. Hierzu wird der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung abschließen“. Vor diesem Hintergrund haben im April 2024 der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn Eckpunkte einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart. Die zuständige Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Klara Geywitz, war anlässlich dieses Meilensteins in der Bundesstadt Bonn vor Ort.


Die Eckpunkte im Einzelnen

Der Status Bonns als Bundesstadt wird durch das Berlin/Bonn-Gesetz statuiert. Der Ausgleich für die Bundesstadt Bonn und die umgebende Region für den Verlust des Parlamentssitzes und von Teilen der Regierungsfunktionen ist abgeschlossen. Die Region Bundesstadt Bonn hat sich zu einer zukunftsorientierten florierenden Region mit ausgeprägter Profilierung insbesondere in den Themenbereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit sowie zu einer gut aufgestellten Wissenschafts- und Forschungsregion entwickelt. Sie ist ein europaweit und international bedeutender Standort der Vereinten Nationen.

Neben Aufgaben zur Wahrnehmung der gesamtstaatlichen Repräsentation sieht das Berlin/Bonn-Gesetz den Erhalt und die Förderung bestimmter Politikbereiche in der Bundesstadt Bonn sowie als Standort u.a. für internationale Einrichtungen vor. Solche Funktionen, Standortentscheidungen und Kompetenzen der Bundesstadt Bonn, die einen Mehrwert für ganz Deutschland haben, sollen im gesamtstaatlichen Bundesinteresse mit der vorgesehenen Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz erhalten und weiterentwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund haben der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn folgende Eckpunkte für die weiteren Gespräche über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz in sechs Themenfeldern vereinbart:

  1. Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort
  2. Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort
  3. Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum
  4. Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung
  5. Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung und Vermittlung von Resilienz
  6. Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bundesbeschäftigte

Die Bonner Wirtschaftsförderung ist dabei innerhalb der Bonner Stadtverwaltung zuständig für das Themenfeld „Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort. Dabei weist die Region Bundesstadt Bonn Standortvorteile durch die in der Region vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit auf, die im deutschlandweiten Vergleich und in Hinblick auf einen gesamtstaatlichen Nutzen ein Alleinstellungsmerkmal darstellen.

Zusammenarbeit zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung und ihrer Maßnahmen

Die Berlin/Bonn-Beauftragte wird an ihrem Bonner Dienstsitz ein neues, dauerhaftes Gesprächsformat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Region Bundesstadt Bonn sowie den Ländern NRW und Rheinland-Pfalz einrichten, das die Zusammenarbeit über die Umsetzung der Zusatzvereinbarung hinaus bei allen Themen im Hinblick auf die Funktion Bonns als Bundesstadt sicherstellt. Zur Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen verständigen sich der Bund mit der Bundesstadt Bonn und der Region zudem auf ein verbindliches Format für ihre künftige Zusammenarbeit.

Der Bund, die Länder NRW und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben vereinbart, auf Grundlage dieser Eckpunkte ihre Gespräche weiterzuführen und im Laufe des Jahres 2024 eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz zu schließen.

Herr Dr. Matthias Schönert