1995 wurde das Abkommen zur Erhaltung der wandernden Wasservögel (AEWA) geschaffen. Durch das Abkommen werden Populationen von Wasservögeln wieder hergestellt beziehungsweise erhalten.
Seit dem Jahr 2000 und unter der Verwaltung des Umweltprogramms der Verienten Nationen (UNEP), steuert das AEWA-Sekretariat diesen Prozess von Bonn aus. Die Mitarbeiter initiieren und koordinieren die Projekte von AEWA und überprüfen, wie die Vertragsstaaten das Abkommen umsetzen. Das Sekretariat organisiert auch die Vertragsstaatenkonferenzen der Mitgliedstaaten und sichert den Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit.
AEWA bietet den Rahmen für langfristig nachhaltige Lösungen, bei denen die Bedürfnisse der Menschen in einer Region mit der Erhaltung der wandernden Wasservögel vereinbart werden. Dies kann beispielsweise die Schaffung von Naturreservaten und Nationalparks beinhalten. Das Abkommen schützt 255 Wasservogelarten in 119 Ländern Europas, Teilen Asiens und Kanadas, des Mittleren Ostens und Afrikas. Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklären sich Staaten bereit, Maßnahmen zum Schutz der wandernden Vögel und ihrer Lebensräume zu ergreifen. Dies beinhaltet den Schutz von Arten und deren Lebensräumen, die Regelung menschlicher Aktivitäten, Forschung und Überwachung sowie Bildung und Information. Im Juni 2012 gehörten dem Abkommen 66 Vertragsstaaten an.
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