Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) unterstützt seit 1992 im Auftrag der Bundesregierung zwischenzeitlich über 30 Partnerstaaten bei der Reformierung ihres Rechtssystems und ihres Justizwesens. In den ersten Jahren wurde die Arbeit der Stiftung im Wesentlichen im Rahmen des Beratungsprogramms TRANSFORM der Bundesregierung geleistet, heute erhält die IRZ Zuwendungen in erster Linie vom Bundesministerium der Justiz; daneben erhält sie weitere Projektmittel unter anderem vom Auswärtigen Amt, vom DAAD und führt zahlreiche EU-Twinning- und andere EU-finanzierte Programme durch.
Die Implementierung von Reformgesetzen in den Partnerstaaten fördert die IRZ insbesondere durch die Aus- und Weiterbildung von Juristen in allen Funktionen, von Wissenschaftlern und Nachwuchsjuristen zum Beispiel in Seminaren und Symposien vor Ort sowie durch Arbeitsaufenthalte, Praktika und Hospitationen in Deutschland unter anderem mit Schwerpunkten im deutschen und im europäischen Recht sowie in der Rechtsvergleichung beziehungsweise im grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch.
Anfangs konzentrierte sich die IRZ in ihrer Arbeit auf die Staaten Mittel- und Osteuropas, die Neuen Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und die Partnerstaaten des Stabilitätspaktes für Südosteuropa. Neue Partnerstaaten für die IRZ sind in Zentralasien, Nordafrika und Nahost hinzugekommen.
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