Erläuterungen zur Tabelle
Der „zu zahlende Betrag“ ist der tatsächliche Endbetrag, von dem bereits die Beiträge von der Pflegeversicherung zu den Pflegeleistungen abgezogen sind! Zugrunde gelegt wurde eine Aufenthaltsdauer von 0 bis 12 Monaten bezüglich des Leistungszuschlages nach §43c SGB X (siehe Tabelle 3 und Erläuterung).
Stand: 1. Januar 2025
Zusammensetzung der Pflegeleistungen (Tabelle 2)
Preise für privatversicherte Personen (Tabelle 3)
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