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Bundesstadt Bonn

Lernförderung

Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren erhalten Leistungen, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Zum Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele (Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus, Versetzung etc.) kann Schülerinnen und Schülern vorübergehend eine Lernförderung (Nachhilfe) gewährt werden. Die Lernförderung muss geeignet und zusätzlich zum schulischen Angebot erforderlich sein. Es können je Schuljahr in der Regel nicht mehr als 35 Zeitstunden gewährt werden. Es werden gemäß Bewilligung nur tatsächlich in Anspruch genommene Stunden erstattet.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?