Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7213-2 mit einer Größe von ca. 7.000 m² liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst dabei das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Größe von ca. 5.500 m² sowie, den Vorhabenbereich ergänzend, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen, eine ca. 80 m² große Teilfläche der westlich angrenzenden öffentlichen Grünfläche sowie das Grundstück Schloßallee 6. Die ergänzenden Flächen des Bebauungsplans, die kein Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans sind, haben eine Größe von insgesamt ca. 1.500 m².
Im Jahr 2019 hat die Vorhabenträgerin als Erwerberin der Vorhabenfläche einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Wohn- und Geschäftsbebauung gestellt.
Das bestehende Planungsrecht aus den 1970er und 1980er Jahren erfüllt jedoch nicht die heutigen Anforderungen an eine mehrfache Innenentwicklung mit maßvoll urban verdichteten Baustrukturen, sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen, großflächigen Lebensmitteldiscounter.
Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in Bonn plant die Vorhabenträgerin die Errichtung von ca. 64 Wohneinheiten (öffentlich gefördert und freifinanziert) und leistet so einen maßgeblichen Beitrag zur Deckung des hohen Bonner Wohnraumbedarfes. Darüber hinaus sieht die Planung die Ansiedlung eines tragfähigen Lebensmittelmarktes mit bis zu 950 m² Verkaufsfläche vor, welche zur Stärkung und zum Erhalt des Mehlemer Ortsteilzentrums beiträgt.
Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 die Einleitung und Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7213-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, zwischen der Schloßallee, Rüdigerstraße, Utestraße und Mainzer Straße beschlossen.
Die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung einschließlich des dazugehörenden Umweltberichtes sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen erfolgt
vom 10. April 2025 bis einschließlich 11. Mai 2025.
Neben der Veröffentlichung hier im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden.
Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Die vom Rat in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossene Änderung („Die in Teil 1 des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans unter 1.1.2. Nutzungsmöglichkeit "Beherbergungsbetrieb" wird gestrichen.“) wurde entsprechend in den Plan und in die Begründung übernommen.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Bebauungsplanes erfolgte am 9. April 2025 im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn.
Stellungnahmen
Pläne und externe Stellungnahmen und Gutachten
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