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Bundesstadt Bonn

Stadt Bonn möchte mehr Bäume unter Schutz stellen

Bäume haben eine große Bedeutung für unser Ökosystem, den Klimaschutz und die Biodiversität. Daher setzt sich die Bundesstadt Bonn bereits seit dem Jahr 1985 intensiv für den Schutz der Bäume im Stadtgebiet ein.

Ein wichtiges Instrument für den Erhalt der Bäume im Siedlungsbereich ist die so genannte Baumschutzsatzung. Um den Baumbestand zu stärken, dem gesteigerten öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen und um die Baumschutzsatzung an geänderte gesetzliche Grundlagen anzupassen, hat die Stadtverwaltung den politischen Gremien eine Neufassung der Baumschutzsatzung vorgelegt. Sie wird ab November in den Fachausschüssen sowie Bezirksvertretungen beraten und soll vom Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 beschlossen werden. 

Durch Siedlungserweiterungen, Nachverdichtungen, Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben sowie andere Nutzungskonflikten müssen immer wieder Baumstandorte weichen. „Zur Bewältigung dieser Herausforderungen wollen wir den Baumschutz mit Hilfe der neuen Baumschutzsatzung stärken“, erläutert Bonns Umweltdezernent Helmut Wiesner. „Gerade im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel, die notwendigen Anpassungen daran und den Verlust der Biodiversität ist es von großer Bedeutung, den vorhandenen Baumbestand bestmöglich zu bewahren.“

Vorgeschlagene Änderungen

Während aktuell Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 Zentimetern unter Schutz stehen (gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden), wird künftig der Umfang aller Bäume auf 100 Zentimeter festgesetzt. Zusätzlich werden mit der neuen Baumschutzsatzung nicht gewerblich genutzte Obstbäume unter den Schutz der Satzung gestellt. Für Bäume mit einem Stammumfang über 200 Zentimeter müssen in Zukunft zwei Ersatzpflanzungen – dies dürfen ausschließlich Laubbäume sein – erfolgen. Bisher war für jeden gefällten Baum unabhängig vom Stammumfang nur eine Ersatzpflanzung erforderlich. 

„Wir stärken mit der aktualisierten Baumschutzsatzung den Baumbestand mit seinen vielfältigen ökologischen Funktionen im Stadtgebiet“, erklärt David Baier, Leiter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün. „Zudem möchten wir die Bedeutung der Bäume stärker in das Bewusstsein der Menschen rücken“, ergänzt Bettina Molly, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. 

Bedeutung

Denn Bäume erfüllen viele Ökosystemleistungen und spielen für das Klima der Stadt, für die urbane Biodiversität und auch das Stadtbild eine wichtige Rolle. Sie kühlen die Luft, binden Kohlendioxid, produzieren Sauerstoff und tragen zum Erhalt und der Verbesserung des Stadtklimas bei. Sie mildern die Folgen des Klimawandels in der Stadt, indem sie Schatten spenden und die Luft reinigen. Bäume bieten Lebensraum und Nahrungsgrundlage für eine Vielzahl von Tieren. 

Der Erhalt gesunder Bäume auf öffentlichen Flächen und privaten Grundstücken ist daher von großer Wichtigkeit für eine lebenswerte Stadt.

Gebühren

Mit der neuen Baumschutzsatzung werden auch die Gebühren für eine Fällgenehmigung aktualisiert und an die Inflationsrate angepasst. Künftig kostet eine Fällgenehmigung 60 Euro Grundgebühr, plus 15 Euro für jeden Baum. Bisher betrug die Grundgebühr 44 Euro, und jeder Baum kostete 11 Euro. Die Gebühren sind seit dem Jahr 2012 nicht mehr angepasst worden.

 

Die Beschlussvorlage ist  hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.