Inhaltlich orientiert sich das Förderprogramm am „Zukunftskonzept Internationaler Politikstandort Bonn“, das der Rat am 30. Januar 2014 beschlossen hat. Der Zuschuss für alle Projekte beträgt maximal 3.500 Euro pro Maßnahme. Die Projektlaufzeit wird bis zum 31. März 2025 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen alle Veranstaltungen durchgeführt worden sein.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit voraussichtlich in seiner Sitzung am 2. Juli 2024. Projekte, die vorher begonnen werden, sind nicht förderfähig. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Anträge bis 30. April einreichen
Die Förderkriterien, das Antragsformular sowie die erforderlichen Anlagen können auf der städtischen Homepage unter www.bonn.de/aeiwwa-foerdermittel heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anträge können bis Dienstag, 30. April, eingereicht werden. Wichtig: Anträge sind schriftlich an das Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit, Herrn Florian Büth, Altes Rathaus, Markt, 53111 Bonn, zu richten. Ein digitaler Versand der Antragsunterlagen ist leider derzeit noch nicht möglich.
Es gilt der Posteingangsstempel bei der Bundesstadt Bonn. Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Versenden des Antrags am letzten Tag der Frist ist somit nicht ausreichend.
Die Anträge sollen enthalten:
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Die Projektbeschreibung im Antragsformular muss nachvollziehbar darlegen, wie die zu fördernde Maßnahme den festgelegten Zielen (Förderung der Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und/oder der Stärkung der Bonner Projektpartnerschaften) dient.
- Das Formular der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit allen voraussichtlich anfallenden Ausgaben sowie allen Einnahmen. Eingesetzte Eigenmittel und Eigenleistungen – zum Beispiel in Geld, Personal, ehrenamtlicher Arbeit, Sachleistungen – sind ebenfalls aufzuführen.
- Darüber hinaus ist die gewünschte Fördersumme ausdrücklich anzugeben. Diese darf 3.500 Euro nicht übersteigen.
Ansprechpartner*innen bei Fragen
Fragen zur Antragstellung oder Förderbarkeit von Vorhaben beantworten Florian Büth, Telefon 0228 - 773490, E-Mail: florian.buethbonnde, oder Markus Goell, Telefon 0228 - 772495, E-Mail: markus.goellbonnde.
Zudem wurden die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema „Vergabe der Fördermittel des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit“ auf der oben genannten Seite der städtischen Homepage unter „Häufig gestellte Fragen“ zusammengestellt.