Das hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, angeordnet.
Das hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, angeordnet.