Auf Basis des im September 2021 gestarteten Förderprogramms sind bisher 670 Förderungen von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bewilligt worden. Damit ist die ursprüngliche Summe von einer Million Euro, die die Stadt insgesamt für Förderungen in den Jahren 2021 bis 2024 zur Verfügung gestellt hatte, bereits in Förderzusagen gebunden. Mit dem neuen Ratsbeschluss stellt die Stadt nun weitere 550.000 Euro für den Zeitraum bis Ende 2022 bereit.
"Die Bundesstadt Bonn setzt mit der Aufstockung des Förderprogramms Photovoltaik ein deutliches Zeichen für die Energiewende vor Ort", so Oberbürgermeisterin Katja Dörner. "Etwa die Hälfte des in Bonn benötigten Stroms könnte auf den Dächern in der Stadt produziert werden. Um 2035 klimaneutral zu werden, müssen wir dieses Potenzial unbedingt nutzen.“
Um eine noch größere Anzahl von Photovoltaikanlagen zu fördern, wird der Zuschuss bei Dach- und Fassadenanlagen ab 1. Juli 2022 auf 100 Euro je installiertem Kilowatt-Peak festgelegt – bis maximal 30 Kilowatt Peak je Anlage. Förderanträge, die bis 30. Juni 2022 zur Bearbeitung eingehen, erhalten die bisherige Förderung.
Auch Mieter*innen können sich an Stromwende beteiligen
Stecker-PV-Anlagen für Balkone werden in gleicher Höhe weitergefördert. Diese Anlage bezuschusst die Bundestadt Bonn mit 50 Euro für ein Modul und 100 Euro für zwei Module. Damit ist eine Einspeiseleistung von maximal 600 Watt je Wohneinheit möglich und ermöglicht auch Mieterinnen und Mieter einen Teil ihres Strombedarfs durch selbst erzeugte Energie zu decken.
Ebenfalls unverändert fortgesetzt wird die Bonus-Förderung für kombinierte Photovoltaik- und Gründachnutzung in Höhe von 50 Euro je Kilowatt Peak. Die Dachbegrünung hilft bei der Anpassung an ein heißeres Klima, indem sie das Haus und das Wohnviertel kühlt. Die extensive Bepflanzung kühlt aber gleichzeitig auch die Photovoltaik-Module, die dadurch bei hohen Sommertemperaturen weniger an Wirkungsgrad verlieren.
Einen Bonus gibt es zudem nach wie vor für Mieterstrom-Modelle in Höhe von 100 Euro je Kilowatt. Auch die Förderung der bisher wenig bekannten Hybrid-Kollektoren, die durch die Kombination von Photovoltaik und Solarthermie gleichzeitig Solarstrom und Solarwärme erzeugen, wird mit einem unverändert hohen Bonus von 50 Euro je Kilowatt Peak fortgeführt.
Etwa die Hälfte des Bonner Strombedarfs könnte über Photovoltaik gedeckt werden
Um bis 2035 klimaneutral zu werden, ist die Wende hin zu mehr Ökostrom der Türöffner für klimafreundliche Wärmepumpen und E-Mobilität. Deshalb soll Photovoltaik zukünftig auch verstärkt auf Mehrfamilienhäusern, städtischen Nichtwohngebäuden wie Schulen und Kitas, Gewerbedächern und Parkplätzen entstehen. Laut Bonner Solardachkataster könnte etwa die Hälfte des Bonner Strombedarfs über Photovoltaik gedeckt werden. Bisher sind es bilanziell aber erst etwa 1,5 Prozent. 2023 soll die Bonner Photovoltaik-Förderrichtlinie daher weiterentwickelt werden – unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen des derzeit novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Anträge ab Juli 2022 digital einreichen
Ab Juli 2022 können die Förderanträge über ein nutzerfreundliches Service-Portal mit Web-Formular digital eingereicht werden – inklusive des erforderlichen Angebots einer Installationsfirma.
Die beiden Förderrichtlinien bis 30. Juni 2022 und ab 1. Juli 2022 sowie die Förderanträge und das Web-Formular sind unter: www.bonn.de/photovoltaik zu finden.