Nach Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) besteht in NRW bei der Wildgeflügelpest derzeit keine Notwendigkeit, von möglichen Maßnahmen Gebrauch zu machen. Bei der Hausgeflügelpest hingegen sind veterinärbehördliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Anordnung einer Stallpflicht oder das Einrichten eines Sperrbezirkes verpflichtend.
Die Veterinärdienste der Stadt Bonn empfehlen Geflügelhaltenden, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, um zu verhindern, dass das Virus übertragen wird. Über geeignete Hygienevorkehrungen und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltende informiert das LANUV unter https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/gefluegelpest (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Geflügelpest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen und ist bei Vögeln hochansteckend. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Laut Robert-Koch-Institut besteht für die Übertragung der Krankheit auf den Menschen eine erhebliche Barriere, bei intensivem Kontakt zu erkrankten oder toten Vögeln ist die Übertragung aber möglich. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen.
Die Stadt Bonn empfiehlt Spaziergänger*innen den direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Tote Tiere können Bonnorange gemeldet werden: von montags bis freitags unter der Telefonnummer 0228 – 555 27 20 oder online über das Kontaktformular unter https://www.bonnorange.de/online-formulare/stadtreinigung (Öffnet in einem neuen Tab).