Sie wird in der Zeit vom 17. bis zum 31. Dezember 2023 grundsätzlich auf Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Sie folgt damit dem seit vielen Jahren bewährten Beispiel der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Weihnachtsfrieden“: Stadt verzichtet auf Vollstreckungen
Die Bundesstadt Bonn wird auch in diesem Jahr den traditionellen Weihnachtsfrieden wahren.