Das „Förderprogramm Photovoltaik“ wird im neuen Jahr zum „Förderprogramm Solares Bonn“ ausgeweitet. Neben der Photovoltaik zur Stromproduktion wird nun auch Solarthermie zur Erzeugung von Heizungswärme gefördert. Zuwendungsberechtigt sind neben privaten und gewerblichen Gebäudeeigentümer*innen 2023 auch Dachpächter*innen, wenn sie auf dem gepachteten Dach eine Solaranlage installieren und betreiben – zum Beispiel gewerbliche Mieter*innen oder Bürgerenergie-Genossenschaften.
„Besonders freue ich mich, dass wir unser Förderprogramm noch mal sozial nachgeschärft haben“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Auch Bonnerinnen und Bonner in Mietwohnungen können jetzt mit geförderten Solarpanels an Balkonen nicht nur ihre Stromrechnung deutlich reduzieren, sondern einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.“
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammengedacht
Soziale Gerechtigkeit wird im neuen Förderprogramm Solares Bonn besonders großgeschrieben: Die Zuschüsse für Stecker-Solargeräte, die zum Beispiel am Balkon befestigt werden können, um damit den Anstieg der Stromrechnung zu verringern, steigen für Mietende auf bis zu 600 Euro. Finanzschwache Haushalte mit Bonn-Ausweis erhalten sogar bis zu 800 Euro für ihr Stecker-Solargerät dazu. Auch EEG-Mieterstrom-Modelle, bei denen der/die Vermieter*in den kostengünstig erzeugten Solarstrom direkt an die eigenen Mieter*innen weiterverkauft, werden durch den Bonus attraktiver. Die Photovoltaik-Förderung auf den Dächern im geförderten Wohnungsbau wird ebenfalls verdreifacht – mit Bonus-Zahlungen für die verbleibenden Zweckbindungsjahre.
Gezielte Förderung, um Bonns Dächer bestmöglich zu nutzen
Für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten und an jeglichen Gebäudefassaden wird der Zuschuss auf 300 Euro pro Kilowatt Peak verdreifacht, um den hier bisher zögerlichen Ausbau gezielt anzustoßen. Für PVT-Kollektoren, die durch die Kombination von Photovoltaik und Solarthermie auf derselben Fläche gleichzeitig Solarstrom und Solarwärme erzeugen, gibt es ebenfalls diesen hohen Zuschuss von 300 Euro je installiertem Kilowatt Peak.
Für die erlaubnispflichtige Solarstromerzeugung auf Baudenkmälern und in Denkmalbereichen wird der Zuschuss auf 200 Euro pro Kilowatt Peak verdoppelt. Die maximale Förderhöhe kann beim Baudenkmal zehn Prozent höher liegen, wenn nachgewiesen wird, dass für eine denkmalgerechte, farb- bzw. materialangepasste Ausführung Mehrkosten von mindestens 20 Prozent entstanden sind.
Wer auf derselben Dachfläche sowohl Strom produziert als auch durch dessen Begrünung zur Kühlung des Stadtklimas beiträgt, erhält zusätzlich einen Bonus von 100 Euro pro Kilowatt Peak.
Für das Bonner Gewerbe sind drei Neuerungen hervorzuheben: Die Förderquote für Photovoltaik auf Nicht-Wohngebäuden wie Gewerbehallen oder Büros wird auf 200 Euro pro Kilowatt Peak verdoppelt und die maximale Förderhöhe je Objekt auf 25.000 Euro angehoben. Neu eingeführt wird erstmals eine Förderung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zum Beispiel auf Unternehmens-Parkplätzen, Parkplätzen von Supermärkten oder Baumärkten, aber auch in Flächendoppelnutzung in der Ackerbau- oder Grünlandnutzung (so genannte Agri-Photovoltaik) – wenn eine Baugenehmigung vorliegt.
Im Teilsegment der Wohngebäude bis drei Wohneinheiten wird eine „Macht die Dächer voll“-Förderung eingeführt. Danach wird es den Zuschuss nur noch geben, wenn die gesamte für solare Nutzung geeignete Dachfläche belegt wird. Ziel ist es, das solare Potenzial optimal auszunutzen. Wenn alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaik bestückt wären, könnte Bonn seinen derzeitigen Stromverbrauch etwa zur Hälfte decken.
Bonner PV-Förderung: Ein voller Erfolg
Auf Basis des im September 2021 gestarteten „Förderprogramms Photovoltaik“ hat die Stadt Bonn bisher bereits 1.286 Zuschüsse zu PV-Anlagen bewilligt mit einer Leistung von 9.679 Kilowatt Peak und einem Gesamtfördervolumen von ca. 1,6 Millionen Euro aus eigenen städtischen Mitteln (Stand 30.11.2022). Nach deren Inbetriebnahme können damit pro Jahr ca. 3.570 Tonnen CO2 eingespart werden.
Über die Bewilligung der für das neue „Förderprogramm Solares Bonn“ vorgesehenen Haushaltsmittel von zwei Millionen Euro, jeweils für 2023 und 2024, wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2023/24 im April 2023 entschieden. Die Finanzierung des Förderprogramms bis zur Haushaltsgenehmigung ist über Mittel aus der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des Landes NRW gesichert.