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Bundesstadt Bonn

Newsletter Kultur Ausgabe 9/2024

• Neuigkeiten

Honoraruntergrenzen für Künstler*innen

Seit dem 1. Juli 2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden. Die Honoraruntergrenzen gelten nur für professionelle Künstlerinnen, Künstler und Kreative, die ihrer Tätigkeit erwerbsmäßig nachgehen. Das heißt Amateurleistungen sind ausgeschlossen, auch wenn sie auf einem hohen Niveau erbracht werden. Ebenso müssen die Honoraruntergrenzen nicht eingehalten werden, wenn die Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung ausgeübt wird, es sich also um künstlerische Wettbewerbsbeiträge, zum Beispiel zur Nachwuchsförderung, handelt oder wenn die künstlerische Leistung im Rahmen der Mitgliedschaft in einem Künstlerzusammenschluss stattfindet. Mit der Honoraruntergrenze soll eine Mindestvergütung gewährleistet werden. Selbstverständlich kann jederzeit mehr gezahlt werden. Die BKM gibt keine Beträge als Honoraruntergrenze vor. Es soll sich vielmehr an Honorarempfehlungen orientiert werden, die die einschlägigen Fach-, Berufs- oder Interessenverbände bzw. Gewerkschaften auf Bundesebene formuliert haben.

Weitere Informationen:  https://www.kulturrat.de/honoraruntergrenzen/einfuehrung/ 

Online-Fragestunden zum CO2-Kulturrechner

Mit dem „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG Protocol) steht ein international anerkannter Standard zur Treibhausgasbilanzierung von Unternehmen und Organisationen zur Verfügung, den auch Kulturinstitutionen nutzen können. Das GHG Protocol definiert wesentliche Grundsätze zur Berechnung und Berichterstattung der Treibhausgasbilanz. Es bietet damit einen verlässlichen Rahmen, lässt für die spezifische Treibhausgasbilanz einzelner Organisationen jedoch weite Spielräume bei der Erfassung. Kultureinrichtungen stehen somit vor der praktischen Herausforderung, Bilanzierungsansätze und Systemgrenzen im Einzelfall für ihre Organisation festlegen zu müssen. Sie wünschen sich daher klare Regeln, mit denen sie die Emissionen ihrer Einrichtung mit überschaubarem Ressourceneinsatz bilanzieren können. Vor diesem Hintergrund hat eine Gruppe von Expert*innen im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in engem Austausch mit den zuständigen Gremien der Kulturministerkonferenz einen CO2-Bilanzierungsstandard erarbeitet. Als Ergebnis gibt es nun einheitliche Bilanzierungsstandards und einen kostenlosen Rechner. 
Von September bis Dezember werden nun weitere Termine für Online-Fragestunden zum CO2-Kulturrechner angeboten und Kultureinrichtungen damit bei der Bilanzierung der Treibhausgasemissionen unterstützt. Die Teilnahme an den Fragestunden ist für alle offen. 

Nächste Termine:

 Donnerstag, 19. September, 11 bis 11:45 Uhr

 Mittwoch, 16. Oktober, 14 bis 14:45 Uhr

 Dienstag, 19. November, 15 bis 15:45 Uhr

 Dienstag, 17. September, 11 bis 11:45 Uhr

Weitere Informationen:  https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de/projekte/co2rechner-fur-die-kultur/ 

• Preise und Stipendien

Stipendienprogramm „Zeitgenössische deutsche Fotografie“

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung vergibt seit 1982 in Zusammenarbeit mit der Fotografischen Sammlung im Museum Folkwang Stipendien für zeitgenössische deutsche Fotografie. Die Förderung wendet sich an Fotograf*innen, die unabhängig von einer Auftragsarbeit ein fotografisches Vorhaben über einen längeren Zeitraum erarbeiten möchten. Die Ausschreibung ist weder thematisch gebunden noch einem bestimmten Bereich der fotografischen Praxis zugeordnet. Die Bewerber*innen müssen seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Alters- oder Ausbildungseinschränkungen bestehen nicht. Die Bewerbung um ein Stipendium muss in Verbindung mit einem geplanten fotografischen Vorhaben erfolgen. Dieses Projekt kann bereits begonnen sein. Bewerbungen können bis 31. August 2024 eingereicht werden. 

Weitere Informationen:  https://www.krupp-stiftung.de/stipendienprogramm-zeitgenoessische-deutsche-fotografie/  

KULTURGESTALTEN – Zukunftspreis für Kulturpolitik

Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt zum dritten Mal den kulturpolitischen Zukunftspreis „KULTURGESTALTEN“. Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderte Preis zeichnet mit einer Gesamtdotierung von 15.000 Euro drei herausragende Praxisbeispiele zukunftsorientierter Kulturpolitik in Deutschland aus. Darüber hinaus wird mit dem Preis eine verdiente Einzelperson gewürdigt, die als Vorbild für innovative, gesellschaftsgestaltende Kulturpolitik wichtige Impulse gesetzt hat. Die Bewerbungsphase für den Preis endet am 12. September 2024.

Weitere Informationen:  https://kupoge.de/kulturgestalten/  

Stipendienprogramm „Tanzrecherche NRW“

Das internationale Stipendienprogramm „Tanzrecherche NRW“ des NRW KULTURsekretariats (NRWKS) bietet Tänzer*innen, Performer*innen und Choreograf*innen die Möglichkeit, mehrere Wochen im Jahr produktionsunabhängig zu recherchieren. Der Fokus richtet sich auf ästhetische und soziale Erkundungs- und Diskursräume. Die künstlerischen Recherchevorhaben sollen sich auf eine oder mehrere Mitgliedsstädte des NRWKS beziehen, mit den spezifischen Möglichkeiten vor Ort. Die „Tanzrecherche NRW“ ist ausdrücklich nicht produktionsbezogen. Im Vordergrund steht seit der Einführung des Programms 2009 die Recherche künstlerischer Themen und die Entwicklung von Arbeitsweisen. Geboten werden jeweils Stipendien in Höhe von bis zu 6.000 Euro, je nach Art und Umfang der Recherche. Das NRWKS vermittelt zudem Begegnungen und Gespräche mit Künstler*innen und Kulturinstitutionen und unterstützt die abschließenden öffentlichen oder digitalen Präsentationen. Der Ausschreibungszeitraum für 2025 startet am 26. August 2024. Die Bewerbungsfrist endet am 26. September 2024.

Weitere Informationen:  https://www.nrw-kultur.de/programme/tanzrecherche-nrw  

Gabriele Münter Preis 2025

In Deutschland lebende professionelle bildende Künstlerinnen ab einem Alter von 40 Jahren können sich noch bis zum 29. September 2024 für den 8. Gabriele Münter Preis bewerben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Zusammenarbeit mit dem BBK Bundesverband, der GEDOK und dem Deutschen Künstlerbund ausgelobt. Er zielt auf die Sichtbarmachung herausragender Leistungen von zeitgenössischen Künstlerinnen und steht im Kontext zur Gleichstellung mit Künstlern. Neben dem Preisgeld erhält die Preisträgerin eine Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz. 

 https://www.gabriele-muenter-preis.de/  

Bonner Spendenparlament

Das Bonner Spendenparlament unterstützt Bonner Vereine mit einem Fördervolumen von insgesamt 30.000 Euro. Die Förderung soll lokalen Vereinen helfen, ihre sozialen oder ökologischen Projekte zu realisieren. Vorhaben, die sich für eine Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen einsetzen, werden ebenso unterstützt wie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Bonn. Weitere förderungswürdige Projektthemen sind Angebote und Hilfestellungen für Menschen mit Handicaps, Klimaschutz oder Senior*innenprojekte. Auch Bildungs- und digitale Projekte können finanziert werden. Antragsfrist ist der 4. September 2024. Über die Förderungen wird in der nächsten Parlamentssitzung am 20. November 2024 entschieden.

 www.bonner-spendenparlament.de 

Regionale Kulturförderung der RheinEnergieStiftung Kultur

Die RheinEnergieStiftung Kultur ist mit einem Stiftungskapital von 15 Millionen Euro ausgestattet. Die Erträge aus dem Kapital werden bereits seit 2006 im Rahmen einer regionalen Kulturförderung für Projekte im Versorgungsgebiet der RheinEnergie eingesetzt. Gefördert werden neue, innovative künstlerische Projekte und Vorhaben, die in den Bereichen Musik, bildende und darstellende Kunst, Film/Medien sowie Literatur angesiedelt sind. Die Schwerpunkte der Kulturförderung liegen auf der Stärkung der künstlerischen Entwicklung von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen der Kulturszene, auf kulturellen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche, auf den Bereichen Teilhabe/Partizipation/Community Arts sowie auf einer Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in der Region, die unter anderem den Rhein-Sieg-Kreis einschließt. Die nächste Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024.

 https://www.rheinenergiestiftung.de/kultur  

Projektförderung der PwC-Stiftung

Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen. Durch handlungsorientierte und partizipative Ansätze sollen diese lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich mit ihrem Werteverständnis auseinanderzusetzen. Der Fokus liegt auf einer Breitenförderung. Vorabfragen können noch bis 1. September 2024 eingereicht werden.

 https://www.pwc-stiftung.de/foerderung/ 

Produktionsförderung des Fonds Darstellende Künste

Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen und Künstlergruppen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren. Gefördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und gegebenenfalls zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung. Die nächste Antragsfrist endet am 2. September 2024.

Weitere Informationen:  https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/produktionsfoerderung/  

Diversitätsfonds NRW

Mit dem Diversitätsfonds NRW fördert das Land NRW künstlerische Perspektiven, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen zum Beispiel die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), Menschen mit Behinderung, älteren Menschen oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken. Gefördert werden künstlerische Projekte sowie Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten. Außerdem werden Konzeptentwicklungen für künstlerische oder Empowerment-Projekte unterstützt, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind. Die Förderung ist spartenoffen angelegt. Bewerbungen können noch bis 30. September 2024 eingereicht werden. 

 https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds 

• Veranstaltungstipps