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Bundesstadt Bonn

Newsletter Kultur Ausgabe 13/2024

• Neuigkeiten

Bundesweites Musikspielstättenverzeichnis für populäre Musik

Musikclubs und andere Livemusikspielstätten für populäre Musik sind Austausch- und Begegnungsorte diverser Musikszenen. Sie bieten Newcomer*innen Raum für Bühnenerfahrungen, fördern die Entwicklung von Künstler*innen und tragen damit wesentlich zur kulturellen Vielfalt bei. In diesem Zusammenhang legt das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) in seinem neuen Online-Fokus „Kulturort Musikclub“ eine umfassende Bestandsaufnahme vor. Der Fokus beleuchtet in einem Grundlagenbeitrag die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bedeutung von rund 1.200 Musikclubs und weiteren Spielstätten, die in Deutschland regelmäßig im Rahmen kuratierter Programme Livemusik auf die Bühne bringen. Gleichzeitig wird eine Datenbank zur Spielstättenlandschaft aufgebaut, um ihre Infrastruktur in Deutschland langfristig zu dokumentieren. Ab sofort findet man in der Datenbank Musikclubs, Musikbars und -cafés sowie weitere Livemusikspielstätten. Die Infrastruktur kann geografisch visualisiert und durch unterschiedliche Filter wie Genre, Platzkapazität oder städtischer/ländlicher Raum betrachtet werden. Rund 500 Spielstätten sind bereits online.

 Mehr zum Musikspielstättenverzeichnis finden Sie hier.

Start Right – Studentische Rechtsberatung

Start Right e.V. ist eine studentische Pro-Bono-Rechtsberatung aus München. Initiativen und Unternehmen, die sich in Deutschland sozial engagieren, stoßen bei ihrer Gründung oftmals auf rechtliche Fragen. Eine professionelle Rechtsberatung ist aber häufig zu kostspielig. Start Right hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, Jura-Studierende auszubilden und in enger Absprache mit Volljurist*innen renommierter Wirtschaftskanzleien diesen Initiativen und Unternehmen im Gründungsprozess sowie bei der späteren Umsetzung zu helfen und sie gesellschaftsrechtlich zu beraten. Die Beratung von Start Right richtet sich ausschließlich an soziale und explizit auch an kulturelle Initiativen und Unternehmen und erfolgt immer unentgeltlich.

Weitere Informationen gibt es auf  www.start-right.de.

Social Media barrierefrei

Soziale Medien sind für viele Menschen weltweit ein wichtiger Teil des Alltags. Sie beeinflussen, wie Menschen kommunizieren, sich informieren und Beziehungen pflegen. Häufig bleiben blinde und sehbehinderte Menschen außen vor, denn viele Social-Media-Posts sind nicht barrierefrei. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat daher eine hilfreiche Sammlung zusammengestellt, die nicht nur für das Thema sensibilisiert, sondern ganz konkrete Tipps an die Hand gibt.

Auf der Webseite  www.dbsv.org/social-media.html erfahren Sie mehr.

• Preise, Stipendien und Mentoring

Kunstmentorat NRW 2025

Zum fünften Mal wird das 1:1-Mentoringprogramm „Kunstmentorat NRW“ ausgeschrieben. Das Programm richtet sich an weniger vernetzte beziehungsweise erst vor Kurzem in NRW zugezogene Künstler*innen oder solche Künstler*innen, die einen engen Austausch mit erfahreneren Künstler*innen suchen. Das Programm bringt Mentees mit der oder dem passenden Mentor*in zusammen und vermittelt Kontakte mit weiteren Professionals der hiesigen Kunstszene. In dieser 1:1-Betreuung sollen sie innerhalb eines Jahres dabei unterstützt werden, die Kommunikation über ihre eigene Praxis zu verfeinern, ihr Netzwerk zu erweitern, ihre Sichtbarkeit zu steigern und an ihrer künstlerischen Entwicklung zu arbeiten. Darüber hinaus ist der regelmäßige fachliche Austausch mit Kolleg*innen ein wichtiges Ziel des Programms. Neben der Tandem-Betreuung zwischen Mentee und Mentor*in findet ein fortlaufendes Angebot an weiterbildenden Kursen statt, die vom Landesbüro Bildende Kunst NRW (LaB K) veranstaltet werden. Die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, 12. Januar 2025.

 Mehr über das Mentoringprogramm erfahren Sie hier.

Stipendienprogramm „Museumskurator*innen für Fotografie“

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat bereits 1999 das Stipendienprogramm „Museumskurator*innen für Fotografie“ ins Leben gerufen. Alle zwei Jahre erhalten drei Stipendiat*innen eine zweijährige museumsspezifische Ausbildung sowie die Möglichkeit, das museale und wissenschaftliche Umfeld des Bereichs Fotografie kennenzulernen. Die Krupp-Stiftung möchte mit diesem Programm den Kurator*innennachwuchs auf dem Gebiet der Fotografie nachhaltig fördern und der Ausbildung von Museumskurator*innen neue Impulse geben. Bewerbungen können noch bis Donnerstag, 9. Januar 2025, eingereicht werden.

 Weitere Informationen finden sich hier.

Auslandsstipendien von Bund und Ländern in Italien und Frankreich

Außergewöhnlich begabte und qualifizierte Künstler*innen der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis), der deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Die Förderung durch den Rompreis der Villa Massimo ist vorgesehen für Künstler*innen, die in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben und in ihrem Schaffensbereich als überregional impulsgebend gelten. Die Stipendien in der Casa Baldi und im Deutschen Studienzentrum in Venedig richten sich an Künstler*innen mit überregionaler Sichtbarkeit und der Bereitschaft, sich in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den jeweiligen Inspirationsort Olevano Romano oder Venedig einzulassen. Für Künstler*innen, die in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erlangt haben und die Bereitschaft mitbringen, sich in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den internationalen Charakter der Seinestadt einzulassen, besteht die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in den „Bundesateliers“ in Paris zu bewerben. Bewerbungen sind noch bis Mittwoch, 15. Januar 2025, möglich.

 Genauer informieren können Sie sich hier.

Preis Soziale Stadt 2025

Der Wettbewerb „Preis Soziale Stadt“ des Bundesverbands für Wohnen und Stadtentwicklung feiert sein 25-jähriges Jubiläum. Noch bis Freitag, 31. Januar 2025, können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Der Preis Soziale Stadt ist offen für alle Projekte und Akteur*innen. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger*innen der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investor*innen oder die freie Wohlfahrtspflege. Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Die Projekte müssen über das Planungsstadium hinausgehen und sich in der Umsetzungs- oder Verstetigungsphase befinden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2025.

Auf der Webseite  www.preis-soziale-stadt.de finden sich alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb.

NRW-Preis Kulturelle Bildung

Die Förderung kultureller Bildung aller Kinder und Jugendlichen – unabhängig von Herkunft oder Wohnort – ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Mit dem NRW-Preis „Kulturelle Bildung“ werden daher herausragende Kooperationen ausgezeichnet. Gesucht werden Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die ein kulturelles Profil erarbeitet haben oder ein solches entwickeln. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Beteiligung von jungen Menschen und die Kooperation mit mindestens einer weiteren Einrichtung oder einer/einem weiteren Akteur*in aus einem der beiden anderen Bereiche. Die Zusammenarbeit muss auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sein und die fachlichen Belange der jeweils anderen Profession in die Entwicklung ihres kulturellen Profils einbeziehen. Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen, die ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro erhalten (Hauptpreise). Darüber hinaus ist es der Jury möglich, bis zu vier Bewerbungen, über deren positives Entwicklungspotential sie sich einig ist, mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro zu unterstützen (Entwicklungspreise). Die Preisgelder sind zur Festigung beziehungsweise zum Ausbau der ausgezeichneten Kooperationen einzusetzen. Bewerbungen können noch bis Montag, 10. Februar 2025, 12 Uhr (mittags) eingereicht werden.

 Mehr Informationen zum NRW-Preis gibt es hier.

• Fördermöglichkeiten

Kulturelle Projektförderung des Kulturamtes

Das Kulturamt der Stadt Bonn vergibt zweimal im Jahr Fördermittel für innovative Kunst- und Kulturprojekte. Professionell arbeitende Gruppen und Künstler*innen können ihre Anträge noch bis Sonntag, 5. Januar 2025, einreichen. Dem Antrag muss eine Projektbeschreibung sowie ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Die beantragten Projekte müssen zudem im zweiten Halbjahr 2025 in Bonn durchgeführt werden.

 Genauer informieren können Sie sich hier.

Förderaktion „Digitale Teilhabe für alle“ der Aktion Mensch

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit dem Aktions-Förderangebot wird inklusive Medienarbeit gefördert, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht. Anträge können noch bis Dienstag, 31. Dezember 2024, gestellt werden.

 Hier erfahren Sie mehr.

Künstler*innenförderung der Initiative Musik

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Antragsfrist endet am Mittwoch, 8. Januar 2025, um 12 Uhr (mittags).

Weitere Informationen finden Sie auf  www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung.

Gastspielförderung des Nationalen Performance Netz

Das Nationale Performance Netz (NPN) ist ein Förderprogramm, unterstützt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie den Kulturministerien zahlreicher Bundesländer. Ziel ist die Förderung des zeitgenössischen Tanzes und Theaters innerhalb Deutschlands sowie die Schaffung von Anreizen für eine stärkere Rotation existierender sowie neuer Produktionen. Die Frist für die Gastspielförderung im Theaterbereich endet am Mittwoch, 15. Januar 2025, um 18 Uhr. Für die Förderbereiche „Gastspiele Tanz“, „Gastspiele Tanz International“ und „Koproduktionen Tanz“ können noch bis Freitag, 31. Januar 2025, 18 Uhr, Anträge eingereicht werden.

 Mehr Informationen gibt es hier.

Reisekostenförderung des Goethe-Instituts

Kurator*innen erhalten mit der Reisekostenförderung des Goethe-Instituts die Gelegenheit, ihre Kenntnisse über internationale Gegenwartskunst zu vertiefen und sich mit der deutschen und ausländischen Kunstszene zu vernetzen. Gefördert werden Recherchereisen ins Ausland, die zu einer Ausstellung oder anderweitigen Veranstaltung in Deutschland führen, mit einer Teilfinanzierung, zum Beispiel durch Übernahme der Reisekosten und/oder einem Zuschuss zu den Unterbringungskosten. Der Maximalzuschuss pro Recherchereise beträgt in der Regel 5.000 Euro. Materialkosten und Honorare werden nicht übernommen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem akademische Forschungs- und Recherchereisen, die Kuration bereits geplanter Ausstellungsprojekte im Ausland und Vortragseinladungen. Die Einreichungsfrist endet am Mittwoch, 15. Januar 2025.

 Weiterführende Informationen finden sich hier.

Förderprogramm „JEP | jung engagiert phantasiebegabt“

JEP ist ein Programm des Paritätischen Bildungswerk Bundesverbandes im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ und fördert kulturelle Bildungsprojekte für junge Menschen im Alter von zwölf bis 18 Jahren. Ein Bündnis aus mindestens drei Partner*innen ermöglicht benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu kultureller Bildung. JEP fördert Projekte im Bereich der angewandten, bildenden und darstellenden Kunst, Musik und insbesondere in ländlichen Räumen auch kulturnahe, bewegungsintensive Projekte. Im Mittelpunkt stehen dabei die Schwerpunkte Gender, ländliche Räume und Nachhaltigkeit. Bewerbung können noch bis Samstag, 1. Februar 2025, eingereicht werden.

Auf  www.jep-kultur.de können Sie sich genauer informieren.

Förderprogramm „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ (kukita)

Der Elementarbereich spielt eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Bereits seit 2022 fördert die Landesregierung NRW deshalb kreative Kooperationsprojekte zwischen Kitas und professionellen Künstler*innen beziehungsweise Kultureinrichtungen. Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstler*innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteur*innen einer Kunstsparte beziehungsweise von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Eine Antragstellung ist zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 15. Februar 2025 möglich.

 Erfahren Sie hier mehr.

Regionale Kulturförderung des LVR

Mit der Regionalen Kulturförderung fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) kulturelle Projekte im Rheinland, die das materielle wie immaterielle kulturelle Erbe im Rheinland, die kulturelle Vielfalt und die Infrastruktur nachhaltig bewahren und stärken sowie sicht- und erlebbar machen. Dies können zum Beispiel Maßnahmen im Bereich Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinische Geschichte und Volkskunde sein, kulturelle Veranstaltungen oder Projekte im Bereich Kulturelle Bildung, Vermittlung und Kooperation. Anträge für 2026 müssen bis spätestens Freitag, 28. Februar 2025, bei der zuständigen Mitgliedskörperschaft des LVRs eingereicht werden. Für Projekte, die in Bonn umgesetzt werden sollen, ist das Kulturamt der Stadt Bonn zuständig.

 Weitere Informationen gibt es hier.

Ausschreibung „Nah dran! Neue Stücke für das Kindertheater“

Das Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland schreibt in Kooperation mit dem Deutschen Literaturfonds das Förderprogramm „Nah dran! Neue Stücke für das Kindertheater“ für Autor*innen sowie Theater aus. Autor*innen werden eingeladen, sich für die Nah dran!-Förderung zu bewerben, um einen neuen Theatertext für professionelles Kindertheater zu entwickeln. Das Programm zielt darauf ab, Autor*innen und Theater zusammenzubringen, damit sie gemeinsam neue Theaterstücke für Kinder entwickeln und uraufführen. Vier ausgewählte Autorinnen beziehungsweise Autoren erhalten erstmals jeweils 10.000 Euro als Honorar für die Entwicklung eines neuen Stückes. Vier kooperierende Theater, die mit den Autor*innen zusammenarbeiten, erhalten einen Zuschuss von jeweils 1.000 Euro für das Projekt. Dies soll es ermöglichen, die jeweiligen Autor*innen aktiv in den Entwicklungs- und Inszenierungsprozess am Theater einzubeziehen. Einsendeschluss ist der 15. März 2025.

 Mehr Informationen finden Sie hier.